Welche ästhetischen Behandlungen darf ich als Heilpraktikerin nach der Ausbildung ausüben?

Welche ästhetischen Behandlungen darf ich als Heilpraktikerin nach der Ausbildung ausüben?

Viele angehende Heilpraktikerinnen spüren nach ihrer Prüfung eine Mischung aus Erleichterung, Aufbruchsstimmung und Unsicherheit. Endlich beginnt der Weg in die ästhetische Praxis. Doch eine Frage stellt sich fast immer: Welche ästhetischen Behandlungen darf ich nach der Ausbildung wirklich ausüben?

In diesem Beitrag erhältst du eine fundierte, verständliche und rechtlich sichere Übersicht. So kannst du selbstbewusst in die ästhetische Arbeit starten und deinen Kundinnen mit Klarheit, Kompetenz und Verantwortung begegnen.

Inhaltsverzeichnis

1. Warum die Heilpraktiker-Erlaubnis in der Ästhetik besonders ist

Die Heilpraktikererlaubnis ist ein medizinisches Berufsausübungsrecht. Sie ermöglicht dir, invasiv zu arbeiten und eigenständig Behandlungen durchzuführen, die tief in die Hautstruktur eingreifen. Im Gegensatz zu kosmetischen Leistungen handelt es sich dabei um medizinische Maßnahmen.

Diese Befugnis bringt dir nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern auch eine hohe Verantwortung. Daher ist es wichtig, die Grenzen klar zu kennen und fachlich abgesichert zu handeln.

2. Grundsatz: Was Heilpraktikerinnen dürfen und was nicht

Heilpraktikerinnen dürfen grundsätzlich alle medizinischen Maßnahmen ausführen, die nicht ausdrücklich Ärztinnen vorbehalten sind und die sie fachlich beherrschen.

Das bedeutet:

  • Du darfst jede Behandlung durchführen, für die du qualifiziert bist,

  • die nicht operativ ist,

  • und die nicht durch gesetzliche Vorgaben exklusiv Ärztinnen zugewiesen ist.

Auf dieser Grundlage ergibt sich ein breites Spektrum an ästhetischen Behandlungsmöglichkeiten.

3. Erlaubte ästhetische Behandlungen

3.1 Injektionsbehandlungen

Heilpraktikerinnen dürfen verschiedene Injektionsverfahren durchführen, sofern sie sicher beherrscht werden und eine entsprechende Fortbildung vorliegt. Dazu gehören:

  • Faltenbehandlungen mit Hyaluronsäure

  • Mesotherapie

  • Lipolyse-Injektionen

  • Eigenblutbehandlungen (PRP, Vampire-Lifting)

  • Needle-Shaping

Nicht erlaubt ist die Anwendung von Botulinumtoxin.
Botox bleibt Ärztinnen vorbehalten.

3.2 Medizinisches Microneedling

Ein klarer Vorteil für Heilpraktikerinnen ist das medizinische Needling ab 0,5 mm Eindringtiefe. Damit dürfen sie:

  • Aknenarben

  • Pigmentstörungen

  • tiefere Falten

  • Dehnungsstreifen

  • grobporige Haut

professionell behandeln.

Kosmetikerinnen dürfen nur oberflächliche Needling-Verfahren ausüben. Dadurch positionierst du dich automatisch im medizinisch-ästhetischen Bereich.

vorher nachherbehandlung von microneedling

3.3 Infusionen und Aufbaukuren

Alle Infusionen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, dürfen Heilpraktikerinnen verabreichen, zum Beispiel:

  • Vitamin-C-Infusionen

  • Vitalstoff-Infusionen

  • Immunaufbau-Infusionen

Wichtig ist, dass eine fundierte Infusionsausbildung vorliegt und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

3.4 Medizinische Peelings

Heilpraktikerinnen dürfen Peelings in ärztlichen Konzentrationen anwenden, darunter:

  • TCA-Peelings

  • hochkonzentrierte Fruchtsäuren

  • kombinierte medizinische Peelings

Je intensiver das Peeling, desto wichtiger sind Fachwissen, Hygiene und Notfallmanagement.

3.5 Apparative ästhetische Verfahren

Auch in der apparativen Kosmetik verfügen Heilpraktikerinnen über erweiterte Befugnisse, wie:

  • Plasma Pen (Fibroblasting)

  • HIFU zur Hautstraffung

  • Radiofrequenz-Microneedling

  • Laserbehandlungen (mit entsprechender NiSV-Zertifizierung)

Diese Verfahren wirken tief im Gewebe und dürfen daher nicht kosmetisch, sondern nur medizinisch durchgeführt werden.

4. Behandlungen, die Heilpraktikerinnen nicht durchführen dürfen

Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen bestimmte Grenzen beachtet werden:

  • Botulinumtoxin-Injektionen

  • operative Eingriffe

  • Eingriffe, die zwingend einer ärztlichen Diagnose vorausgehen

  • Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb des heilpraktischen Rahmens

Diese Grenzen dienen sowohl der Rechtssicherheit als auch dem Schutz der Patientinnen.

5. Die goldene Regel für rechtssichere ästhetische Behandlungen

Du darfst jede Behandlung durchführen, die:

  1. nicht ausschließlich Ärztinnen vorbehalten ist,

  2. du fachlich sicher beherrschst,

  3. du verantworten kannst,

  4. durch deine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist,

  5. hygienerechtlich korrekt durchgeführt wird.

Wenn diese Punkte erfüllt sind, bist du im ästhetischen Bereich hervorragend aufgestellt.

6. Fazit: Starke Positionierung in der ästhetischen Heilpraxis

Heilpraktikerinnen haben im ästhetischen Bereich ein breites Wirkungsfeld. Mit der richtigen Spezialisierung, einer klaren Positionierung und fundierter Expertise kannst du hochwertige Ergebnisse erzielen und eine starke Vertrauensbasis zu deinen Kundinnen aufbauen.

 

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