Welche ästhetischen Behandlungen darf ich als Heilpraktikerin nach der Ausbildung ausüben?
Viele angehende Heilpraktikerinnen spüren nach ihrer Prüfung eine Mischung aus Erleichterung, Aufbruchsstimmung und Unsicherheit. Endlich beginnt der Weg in die ästhetische Praxis. Doch eine Frage stellt sich fast immer: Welche ästhetischen Behandlungen darf ich nach der Ausbildung wirklich ausüben?
In diesem Beitrag erhältst du eine fundierte, verständliche und rechtlich sichere Übersicht. So kannst du selbstbewusst in die ästhetische Arbeit starten und deinen Kundinnen mit Klarheit, Kompetenz und Verantwortung begegnen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die Heilpraktiker-Erlaubnis in der Ästhetik besonders ist
- Grundsatz: Was Heilpraktikerinnen dürfen und was nicht
- Erlaubte ästhetische Behandlungen
- Injektionsbehandlungen
- Medizinisches Microneedling
- Infusionen und Aufbaukuren
- Medizinische Peelings
- Apparative ästhetische Verfahren
- Behandlungen, die Heilpraktikerinnen nicht durchführen dürfen
- Die goldene Regel für rechtssichere ästhetische Behandlungen
- Fazit: Starke Positionierung in der ästhetischen Heilpraxis
1. Warum die Heilpraktiker-Erlaubnis in der Ästhetik besonders ist
Die Heilpraktikererlaubnis ist ein medizinisches Berufsausübungsrecht. Sie ermöglicht dir, invasiv zu arbeiten und eigenständig Behandlungen durchzuführen, die tief in die Hautstruktur eingreifen. Im Gegensatz zu kosmetischen Leistungen handelt es sich dabei um medizinische Maßnahmen.
Diese Befugnis bringt dir nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern auch eine hohe Verantwortung. Daher ist es wichtig, die Grenzen klar zu kennen und fachlich abgesichert zu handeln.
2. Grundsatz: Was Heilpraktikerinnen dürfen und was nicht
Heilpraktikerinnen dürfen grundsätzlich alle medizinischen Maßnahmen ausführen, die nicht ausdrücklich Ärztinnen vorbehalten sind und die sie fachlich beherrschen.
Das bedeutet:
Du darfst jede Behandlung durchführen, für die du qualifiziert bist,
die nicht operativ ist,
und die nicht durch gesetzliche Vorgaben exklusiv Ärztinnen zugewiesen ist.
Auf dieser Grundlage ergibt sich ein breites Spektrum an ästhetischen Behandlungsmöglichkeiten.
3. Erlaubte ästhetische Behandlungen
3.1 Injektionsbehandlungen
Heilpraktikerinnen dürfen verschiedene Injektionsverfahren durchführen, sofern sie sicher beherrscht werden und eine entsprechende Fortbildung vorliegt. Dazu gehören:
Faltenbehandlungen mit Hyaluronsäure
Mesotherapie
Lipolyse-Injektionen
Eigenblutbehandlungen (PRP, Vampire-Lifting)
Needle-Shaping
Nicht erlaubt ist die Anwendung von Botulinumtoxin.
Botox bleibt Ärztinnen vorbehalten.
3.2 Medizinisches Microneedling
Ein klarer Vorteil für Heilpraktikerinnen ist das medizinische Needling ab 0,5 mm Eindringtiefe. Damit dürfen sie:
Aknenarben
Pigmentstörungen
tiefere Falten
Dehnungsstreifen
grobporige Haut
professionell behandeln.
Kosmetikerinnen dürfen nur oberflächliche Needling-Verfahren ausüben. Dadurch positionierst du dich automatisch im medizinisch-ästhetischen Bereich.
3.3 Infusionen und Aufbaukuren
Alle Infusionen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, dürfen Heilpraktikerinnen verabreichen, zum Beispiel:
Vitamin-C-Infusionen
Vitalstoff-Infusionen
Immunaufbau-Infusionen
Wichtig ist, dass eine fundierte Infusionsausbildung vorliegt und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
3.4 Medizinische Peelings
Heilpraktikerinnen dürfen Peelings in ärztlichen Konzentrationen anwenden, darunter:
TCA-Peelings
hochkonzentrierte Fruchtsäuren
kombinierte medizinische Peelings
Je intensiver das Peeling, desto wichtiger sind Fachwissen, Hygiene und Notfallmanagement.
3.5 Apparative ästhetische Verfahren
Auch in der apparativen Kosmetik verfügen Heilpraktikerinnen über erweiterte Befugnisse, wie:
Plasma Pen (Fibroblasting)
HIFU zur Hautstraffung
Radiofrequenz-Microneedling
Laserbehandlungen (mit entsprechender NiSV-Zertifizierung)
Diese Verfahren wirken tief im Gewebe und dürfen daher nicht kosmetisch, sondern nur medizinisch durchgeführt werden.
4. Behandlungen, die Heilpraktikerinnen nicht durchführen dürfen
Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen bestimmte Grenzen beachtet werden:
Botulinumtoxin-Injektionen
operative Eingriffe
Eingriffe, die zwingend einer ärztlichen Diagnose vorausgehen
Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb des heilpraktischen Rahmens
Diese Grenzen dienen sowohl der Rechtssicherheit als auch dem Schutz der Patientinnen.
5. Die goldene Regel für rechtssichere ästhetische Behandlungen
Du darfst jede Behandlung durchführen, die:
nicht ausschließlich Ärztinnen vorbehalten ist,
du fachlich sicher beherrschst,
du verantworten kannst,
durch deine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist,
hygienerechtlich korrekt durchgeführt wird.
Wenn diese Punkte erfüllt sind, bist du im ästhetischen Bereich hervorragend aufgestellt.
6. Fazit: Starke Positionierung in der ästhetischen Heilpraxis
Heilpraktikerinnen haben im ästhetischen Bereich ein breites Wirkungsfeld. Mit der richtigen Spezialisierung, einer klaren Positionierung und fundierter Expertise kannst du hochwertige Ergebnisse erzielen und eine starke Vertrauensbasis zu deinen Kundinnen aufbauen.